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OLG Hamm, 17.12.2007 - 13 U 159/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschuldensvoraussetzungen bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit einem Fristablauf zur Begründung einer Berufung; Irrtümlich falsche Fristeintragung durch eine bisher beanstandungsfreie Angestellte des Prozessbevollmächtigten als ...
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236; ; ZPO § 238 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 06.09.2007 - 12 O 39/07
- OLG Hamm, 17.12.2007 - 13 U 159/07
- BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 13 U 54/11
Wiedereinsetzung: Anforderungen an den Vortrag des Bevollmächtigten, der für die …
Beruht allerdings ein Verschulden eines Mitarbeiters auf einem Fehler des Prozessbevollmächtigten, insbesondere einer unzureichenden Einweisung, Überwachung oder auf einer mangelhaften Organisation des Bürobetriebs, liegt ein zu Lasten der Partei gehendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten vor (BGH Beschluss 05.02.2003 in NJW 2003, 1815; OLG Hamm Beschluss vom 17.12.2007 Az 13 U 159/07 recherchiert in Juris;… Zöller 28. Auflage § 233 Rdnr. 23 "Büropersonal").